Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern eine Verbändekonsultation zur Modernisierung des Bergrechts einberufen. Diese markiert den Startpunkt des Novellierungsprozesses. Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) hatte im Vorfeld der Diskussionsrunde bereits schriftlich Stellung zu den erforderlichen Änderungen des Bergrechts bezogen.
Den Austausch leitete der Parlamentarische Staatssekretär beim BMWK, Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen). Darin unterstrich der BVG erneut die Notwendigkeit grundlegender Anpassungen des Bergrechts, um den Ausbau sowohl der Oberflächennahen als auch Tiefen Geothermie zu ermöglichen.
Neben der Herausnahme der Oberflächennahen Geothermie (Bohrungen bis 400 m Tiefe) aus dem Bundesberggesetz (BBergG) fordert der BVG zudem die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen für den Bau von Anlagen zur Wärmebereitstellung mittels Tiefer Geothermie, um die Projektrealisierungsdauer deutlich zu verkürzen. Der vollständig vorgebrachte Forderungskatalog ist anhand der eingereichten Stellungnahme ersichtlich.
Kellner, der kurz zuvor das Geothermieprojekt in Neuruppin besichtigt und der Stadtwerke Neuruppin GmbH einen Förderbescheid über 10 Mio. EUR übergeben hatte, zeigte sich zuversichtlich, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Modernisierung des Bergrechts noch in dieser Legislatur zum Abschluss kommt.