Weitere kostenfreie Initialberatungen können die Gemeinschaften durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate erhalten. Eine Rückzahlung der Fördergelder erfolgt nur, wenn das geplante Projekt realisiert werden kann. Abgewickelt werden die Fördergeldzahlungen über die NRW.BANK, welche zusätzlich auch zinsgünstige Darlehen für die Errichtung von Bürgerenergieanlagen bereithält.
Bereits seit 2024 besteht das Projekt der Bürgerenergiefonds – bisher nur zur Planung von Stromprojekten. Neben Erdwärme können auch u.a. auch Solarthermie, Abwärme aus einer Biomasseanlage oder Abwasser als mögliche Nahwärmequelle untersucht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesministeriums.