Nordrhein-Westfalen setzt das progres.nrw-Förderprogramm fort. Seit dem 17. Februar 2026 besteht damit wieder die Möglichkeit Förderanträge zur Nutzung Oberflächennaher Geothermie zu stellen. Aufgrund von Einsparmaßnahmen ist laut Aussage des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) eine "strategische Schärfung" des Programms vorgenommen worden. Durch die Streichung verschiedener Fördertatbestände (wie bspw. Erdwärmekollektoren oder Förderung im Neubau) haben sich die Förderkonditionen für Oberflächennahe Geothermie insgesamt verschlechtert.
Förderfähig ist nunmehr nur noch die Installation von Erdwärmesonden in Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag von
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über die zuständige Bewilligungsbehörde, wobei mit der Maßnahme erst nach Bewilligung begonnen werden darf.
Den Link zur Pressemitteilung des MWIKE finden Sie hier.
Die Antragstellung ist ab sofort über die Bezirksregierung Arnsberg möglich.
Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.