Zuschüsse werden für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme, Wärmenetze, Energiespeicher und andere Maßnahmen bezahlt. Erdwärmeheizungen werden in Verbindung mit Sonden, Kollektoren und Brunnen gefördert: (Achtung neue Förderbeträ
Neubau
Bestand/Altbau
Voraussetzungen für die Förderung ist die Auslegung der Anlage nach der VDI-Richtlinie 4640 und fachgerechte Montage durch einen Fachunternehmer, die Entsprechung mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen des Landes und die Erfüllung der Mindestkriterien für die Jahresarbeitszahl des bundesweiten Marktanreizprogramms (3,8 bei Wohngebäuden, 4,0 bei Nichtwohngebäuden).
Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die wie bisher das Förderprogramm landesweit umsetzt. Auf der Webseite der Bezirksregierung stehen neben der neuen Förderrichtlinie auch die aktuellen Antragsvordrucke als Download zur Verfügung. Das Programm richtet sich primär an private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Diese und weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Homepage der nordrhein-westfälischen Bergbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Quelle: EnergieAgentur.NRW