Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) verabschiedet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatte bereits Anfang Juli einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) hat dazu umfassend Stellung bezogen (die Stellungnahme finden Sie hier). Einige vom BVG vorgeschlagene Anpassungen hat der Regierungsentwurf aufgegriffen. So ist nun eindeutig geregelt, dass auch kalte Nahwärmeleitungen und Erdwärmekollektoren dem Anwendungsbereich des GeoBG unterliegen. Zudem wird nun neben dem Nachweis der Mitgliedschaft in einer Bergschadensausfallkasse auch eine Kommunalversicherung als† Sicherheitsleistung akzeptiert.
Nach Ende der parlamentarischen Sommerpause wird der Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.