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Saarland veröffentlicht aktualisierten Leitfaden für oberflächennahe Geothermie

| News

Das Saarland hat einen überarbeiteten Leitfaden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie veröffentlicht und gibt damit eine praktische Orientierung für Planung und Genehmigung an die Hand.

Foto: Ben Robbins / Unsplash

Das Saarland hat seinen Leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie nach rund 18 Jahren grundlegend überarbeitet. Die Handreichung des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) richtet sich an Bauherren, Planer, Fachhandwerker und Bohrunternehmen und soll bei der Planung und Genehmigung von Erdwärmeanlagen unterstützen.

Der Leitfaden bündelt Informationen zu verschiedenen Formen der oberflächennahen Geothermie von Erdwärmesonden und -kollektoren über Energiepfähle bis hin zu geothermischen Brunnensystemen. Neben technischen Anforderungen werden insbesondere die wasserrechtliche Beurteilung, Standortfragen und das Erlaubnisverfahren erläutert.

Ziel ist es, die behördlichen Abläufe transparenter zu machen, den Aufwand für Erlaubnisanträge zu reduzieren und die Verfahrensdauer zu verkürzen. Grundlage bilden unter anderem die technischen Regelwerke der VDI 4640 sowie die wasserwirtschaftlichen Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Der Leitfaden unterstreicht, dass die Nutzung der oberflächennahen Geothermie unter Berücksichtigung der geltenden technischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen in weiten Teilen des Saarlandes möglich ist und einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung leisten kann.

Die neue Fassung berücksichtigt aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen und bildet insbesondere die heutige Bandbreite der oberflächennahen Geothermie, einschließlich größerer Sondenfelder, deutlich umfassender ab. Zugleich wurden zahlreiche Anforderungen an Standortbewertung, Grundwasserschutz, Planung, Dokumentation und Monitoring konkretisiert. In einigen Bereichen enthält der Leitfaden aber auch Erleichterungen, etwa beim Bohrlochdurchmesser, bei Abständen zu Leitungen und durch die inzwischen geltenden bergrechtlichen Regelungen. Insgesamt schätzt der BVG den neuen Leitfaden als fachlich deutlich moderner und differenzierter ein, wenngleich er verfahrensseitig teilweise restriktiver ist.

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Online-Portal des Saarlands.