Stellungnahme des Bundesverbandes Geothermie e. V. (BVG) (Lobbyregisternummer: R000239) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (GModG)
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird der zentrale ordnungsrechtliche Rahmen für die zukünftige Versorgung mit Wärme und Kälte in Deutschland neu ausgestaltet. Die vorgesehenen Regelungen haben erhebliche Bedeutung für langfristige Investitionsentscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Kommunen. Gerade im Wärmesektor, in dem Investitionen typischerweise über Jahrzehnte wirken, sind Verlässlichkeit, Planungssicherheit und klare politische Zielbilder von zentraler Bedeutung.
Der vorliegende Referentenentwurf dient teilweise der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) und ist insoweit grundsätzlich zu begrüßen. Die vorgesehene Abkehr vom bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Erfordernis für neu eingebaute Heizungen stellt jedoch aus energie-, klima-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Sicht einen erheblichen Rückschritt dar. Der damit verbundene ordnungspolitische Paradigmenwechsel sendet ein fatales Signal und sorgt für zusätzliche Verunsicherung bei Verbrauchern, Industrie und Handwerk. Die Transformation hin zu einer resilienten, klimaneutralen und den nationalen Wohlstand sichernden Wärmeversorgung wird dadurch deutlich eingebremst.
Gerade vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten – geprägt durch volatile Preise, geopolitische Unsicherheiten und fragile Lieferketten – ist es von zentraler Bedeutung, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten konsequent zu reduzieren. Der vorliegende Entwurf bewirkt jedoch in wesentlichen Teilen das Gegenteil: Durch die Gleichstellung fossiler Heizsysteme bei Beimischung relativ geringer „grüner“ Anteile mit bereits mit Einbau (nahezu) vollständig dekarbonisierten Technologien als jeweils zulässige Erfüllungsoptionen wird der Transformationsdruck hin zu einer resilienten Energieversorgung deutlich abgeschwächt. Die Stufen der Biotreppe in § 43 GMod-G sind ungeeignet, um einen kontinuierlichen Pfad hin zur Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
Darüber hinaus ist kritisch zu bewerten, dass die Bio-Treppe ausschließlich für neu eingebaute Heizungsanlagen gilt. Für den bereits bestehenden Anlagenbestand fehlt dagegen weiterhin ein wirksamer regulatorischer Pfad zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die vorgesehene Streichung des bisherigen § 72 GEG, wonach bestimmte ältere Heizkessel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden müssen. Damit würden sowohl die Modernisierung des Heizungsbestandes als auch Innovationsanreize im Heizungsmarkt erheblich geschwächt.
Die Neuausrichtung des regulatorischen Rahmens auf Marktebene führt dadurch zusätzlich zu einer erheblichen Verschlechterung für nahezu alle nachhaltigen Heizungssysteme, u.a. auch für Erdwärmeheizungen und die Nutzung geothermisch-basierter Fernwärme. Der bislang bestehende Anreiz, auf erneuerbare Heizsysteme umzusteigen, wird faktisch durch weniger ambitionierte Regelungen ersetzt. Fossile Systeme mit anteiliger Dekarbonisierung werden dadurch wirtschaftlich und regulatorisch aufgewertet und (nahezu) vollständig erneuerbare Heizsysteme dagegen benachteiligt. Die Abschwächung ordnungsrechtlicher Vorgaben birgt das Risiko, Investitionsentscheidungen zugunsten kurzfristig günstiger, aber langfristig klimapolitisch und volkswirtschaftlich nachteiliger Lösungen zu verzerren.
Für geothermische Systeme ist diese Entwicklung besonders relevant. Als heimische und grundlastfähige Energiequelle bietet Geothermie erhebliche Vorteile für eine resiliente Energieversorgung. Die Nutzung geothermischer Wärme ist unabhängig von internationalen Brennstoffmärkten und ermöglicht eine langfristig verlässliche sowie preisstabile Wärmebereitstellung. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Unsicherheiten und wachsender Importabhängigkeiten sollte die Nutzung heimischer erneuerbarer Energiequellen deshalb deutlich stärker priorisiert werden.
Für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung müssen neben Klimaschutzaspekten gleichermaßen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Resilienz berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer kohärenten Resilienzstrategie, die verbindlich darlegt, wie der Anteil heimischer erneuerbarer Energien systematisch gesteigert und die Abhängigkeit von Energieimporten nachhaltig reduziert werden kann.
Aus Sicht des Bundesverbandes Geothermie e. V. besteht daher dringender Nachbesserungsbedarf: