Erdgekoppelte Wärmepumpen trifft die Halbierung der maximal förderfähigen Kosten besonders hart, da die erforderlichen Investitionen den Deckel von 30.000 Euro im Regelfall deutlich übersteigen. Gleiches gilt für die Errichtung eines Gebäude- und Wärmenetzanschlusses. Die Kosten für die Erstellung der Stichleitung sowie für die Wärmeübergabestation liegen häufig deutlich über dem neuen Förderdeckel.
Durch die vorgesehene Verschlechterung der Förderkulisse erwartet die Branche einen erheblichen Absatzeinbruch von Erdwärmepumpen bei den dezentralen Heizungssystemen in Ein - und Zweifamilienhäusern. Die hohe Effizienz erdgekoppelter Wärmepumpen sowie der Umstand, dass sie die einzige EE-Technologie ist, die neben Heiz- auch Kühlenergie bereitstellen kann, wird im vorliegenden Entwurf nicht in ausreichendem Maß Rechnung getragen. Da der effiziente Umgang mit Energie entscheidend für das Gelingen der Energiewende ist und der Bedarf an Kühlenergie zukünftig massiv ansteigen wird, steht der BEG-Richtlinienentwurf hier deutlich im Widerspruch zu den Klimaschutzbemühungen.
Aus diesem Grund fordert der BVG, die Höhe der maximal förderfähigen Kosten für erdgekoppelte Wärmepumpen und für die Errichtung von Gebäudenetz- und Wärmenetzanschlüssen bei 60.000 Euro zu belassen. Alternativ schlägt der BVG vor, die Erschließung der Wärmequellen Wasser, Erdreich oder Abwasser als eigenen Fördertatbestand einzuführen.
Die Stellungnahme in voller Länge finden Sie hier.