Dazu der zuständige Berichterstatter im Deutschen Bundestag Andreas Lenz: „Geothermie insgesamt hat viel Potential, das wir weiter schrittweise nutzen wollen. Da der Ausbau etwas ins Stocken geraten ist, ist es auch folgerichtig, die Degression der EEG-Vergütung bis 2024 auszusetzen.“ Nach 2024 wird die Degression auf jährlich 0,5 Prozent reduziert bis ein Bestand von 120 Megawatt installierter Leistung erreicht ist. Bisher sind deutschlandweit rund 38 MW installiert. „Diese recht technisch klingenden Daten bedeuten wesentliche Verbesserungen für die Geothermie vor Ort“, so Lenz.
Wahlkreisabgeordneter Florian Hahn betont die Wichtigkeit der Geothermie gerade im Großraum München: „Wir haben elf Anlagen im Landkreis, 16 in der Region die alle einen bedeutenden Anteil der erneuerbaren Wärme, aber auch im Strombereich bereitstellen.“
Ein Hemmnis für die Geothermie sind häufig die hohen Investitionskosten, die so manche Kommune abschrecken können. Dazu Hahn und Lenz: „Wir wollen hier noch einmal prüfen, inwiefern der Bund und der Freistaat beispielsweise mit Bürgschaften helfen können, mehr Projekte umzusetzen.“
Gerade auch der technische Faktor ist bei der Geothermie interessant. Deutschland ist weltweit führend bei der innovativen Nutzung, aber auch bei der technischen Umsetzung und Herstellung von Anlagen. „Hier besteht noch großes Potential, das genutzt werden sollte“, so Hahn. Der sich zuversichtlich zeigt, im Schulterschluss mit dem Kollegen und Fachmann Dr. Andreas Lenz weiter am Ball zu bleiben.
Zufrieden zeigt sich auch Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie e.V.: „Der Einsatz von Florian Hahn ist besonders zu würdigen, da er durch die von ihm initiierte konzertierte Aktion mit Geothermiebetreibern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit dem Bundesverband Geothermie in beispielhafter Weise gezeigt hat, wie Verantwortung, die man als Wahlkreisabgeordneter hat, auch in Taten umgesetzt werden kann. Man kann dies durchaus als Leuchtturm in der bisherigen Historie der EEG Novellen bezeichnen.“
Mit dem EEG 2021 beschließt der Bundestag weitreichende Maßnahmen, die neben der Geothermie beispielsweise den Ausbau der Photovoltaik fördern, aber auch die Biomasse und die Wasserkraft stärken. Beim Windkraftausbau werden zukünftig Kommunen stärker an den Einnahmen beteiligt. Insgesamt trägt das Gesetz dazu bei die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranzubringen.
Anmerkung: Alle Zitate sind entsprechend freigegeben.
Quelle: www.florian-hahn.de