Das Potenzial der Geothermie ist groß; darüber herrschte Einigkeit zwischen den Gesprächspartnern. Erdwärme eignet sich bestens, um Wärme und Kühlenergie für Einzelgebäude, Quartiere oder ganze Städte bereitzustellen. Darüber hinaus bieten sich auch Optionen zur Stromerzeugung. Die Verbandsvertreter warben für einen fairen Wettbewerb. Aktuell wird die Geothermie benachteiligt; zum Beispiel durch staatliche Steuern und Abgaben. Der Preis für den Energieträger Strom, der sowohl in Anlagen der Oberflächennahen Geothermie als auch der Tiefen Geothermie zum Einsatz kommt, wird durch EEG-Umlage, Stromsteuer und Co. verdoppelt oder sogar verdreifacht. Bei Öl und Gas beträgt der Anteil der Steuern und Abgaben lediglich rund 26 % (siehe Graphik). Eine CO2-gerechte Bepreisung könnte Abhilfe schaffen. In diesem Zuge sprachen die Branchenvertreter um BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek und BVG-Geschäftsführer Dr. André Deinhardt über die Verschiebung der Degression (schrittweise Reduktion) der Vergütung von Geothermiestrom im EEG.