Ein Bergamt ist eine untere staatliche Aufsichtsbehörde. Sie übt die unmittelbare Bergaufsicht über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen aus. Dazu zählen auch die Förderung und Überwachung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit.
Rechtsgrundlage für die Bergaufsicht ist in Deutschland das Bundesberggesetz. Für den Vollzug des Bundesberggesetzes sind die Länder zuständig. Daher sind die Bergämter Landesbehörden.
Für Geothermieanlagen mit Tiefen > 100 m gilt das Bundesberggesetz, sie fallen in die Zuständigkeit der Bergaufsicht. Erdwärme ist ein bergfreier Bodenschatz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bergaufsicht
zuletzt bearbeitet Mai 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de