Als Bergbau bezeichnet man die Aufsuchung, Erschließung, Gewinnung und die Aufbereitung von Bodenschätzen aus der oberen Erdkruste unter Nutzung von technischen Anlagen und Hilfsmitteln. Nach der modernen umfassenden Definition dieses Begriffes gehören zum Bergbau das erforderliche Vermessungswesen (Markscheidewesen), Grubenbewirtschaftungsaufgaben (Bewetterung und Wasserhaltung), soziale Sicherungssysteme (Knappschaftskassen), spezielle Ausbildungsstätten (beispielsweise Bergakademien) sowie Bergaufsichtsbehörden.
Es gibt über- und untertägige Abbauverfahren für feste, flüssige und gasförmige Rohstoffe. Als montanistisch (von lat. mons für Berg) bezeichnet man alle auf den Bergbau bezogenen Sachverhalte. Bergbauliche Aktivitäten werden weltweit durch das jeweilige Bergrecht innerhalb der nationalen Gesetzgebung geregelt.
Im deutschsprachigen Raum waren und sind auch die Bezeichnungen Montanwesen, Gewinnung von mineralischen Rohstoffen sowie Berg- und Hüttenwesen üblich.
Üblich ist auch die Einteilung des Bergbaus in: Tagebau, Tiefbau und Bohrlochbergbau.
Gelegentlich wird dann die Nutzung geothermischer Energie dem Bohrlochbergbau zugeordnet, insbesondere weil sie dem Bergrecht unterliegt. Diese Zuordnung ist aber sachlich unrichtig, da kein endlich vorhandener Rohstoff abgebaut wird, sondern eine erneuerbare Energiequelle technisch genutzt wird. Rechtlich ist allerdings die Erdwärme ein 'bergfreier Bodenschatz'.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bergbau
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