Mitglied werden Sponsor werden

Bergrecht

Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz.

Da Erdwärme als bergfreier Bodenschatz eingestuft wird, ist das Bergrecht auch für die Nutzung von Erdwärme in Deutschland maßgeblich.

Weblinks

http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesberggesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/index.html

zuletzt bearbeitet Januar 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de