Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz.
Da Erdwärme als bergfreier Bodenschatz eingestuft wird, ist das Bergrecht auch für die Nutzung von Erdwärme in Deutschland maßgeblich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesberggesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/index.html
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