Das Betriebsplanverfahren ist ein im Bergbau angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Nach dem Bundesberggesetz (BBergG) dürfen bergbauliche Aktivitäten wie Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen nur mit einem zugelassenen Betriebsplan durchgeführt werden. Für die Zulassung und Überwachung ist die Bergbehörde zuständig. Folgende Betriebspläne sieht das Gesetz vor:
Da Erdwärme ein bergfreier Bodenschatz ist, unterliegt auch die Nutzung von Erdwärme dem Bergrecht und damit dem Betriebsplanverfahren.
§ 51 Betriebsplanpflicht
(1) Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung dürfen nur auf Grund von Plänen (Betriebsplänen) errichtet, geführt und eingestellt werden, die vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Behörde zugelassen worden sind. Zum Betrieb gehören auch die in § 2 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten und Einrichtungen. Die Betriebsplanpflicht gilt auch für die Einstellung im Falle der Rücknahme, des Widerrufs oder der Aufhebung einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder eines Bergwerkseigentums sowie im Falle des Erlöschens einer sonstigen Bergbauberechtigung.
(2) Absatz 1 gilt nicht für einen Aufsuchungsbetrieb, in dem weder Vertiefungen in der Oberfläche angelegt noch Verfahren unter Anwendung maschineller Kraft, Arbeiten unter Tage oder mit explosionsgefährlichen oder zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen durchgeführt werden.
(3) Die zuständige Behörde kann Betriebe von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung auf Antrag des Unternehmers ganz oder teilweise oder für einen bestimmten Zeitraum von der Betriebsplanpflicht befreien, wenn der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche nach diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt werden können. Dies gilt nicht für die Errichtung und die Einstellung des Betriebes und für Betriebe im Bereich des Festlandsockels.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsplan_(Bergrecht)
zuletzt bearbeitet Mai 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de