Im Zusammenhang mit der Nutzung geothermischer Energie ist ein Bergschaden die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, Tötung eines Menschen oder Beschädigung einer Sache infolge der Ausübung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Erdwärme sowie Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während oder nach der Aufsuchung, Gewinnung oder Aufbereitung.
Bergschäden sind auch o. g. Verletzungen, Tötungen oder Sachbeschädigungen durch eine Betriebsanlage oder Betriebseinrichtung, die nur überwiegend der Aufsuchung, Gewinnung oder Aufbereitung von Erdwärme sowie der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während oder nach der Aufsuchung, Gewinnung oder Aufbereitung dienen.
Im deutschen Bergrecht gilt weitgehend die 'Bergschadensvermutung', die de facto eine Beweislastumkehr bei Gerichtsverfahren darstellt.
Literatur:
Verband Beratender Ingenieure: Tiefe Geothermie. Glossar: S. 98-107. Berlin: Verband Beratender Ingenieure VBI. Band 21, 1. Auflage Februar 2010.