Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

Bergsenkung

Als Bergsenkung bezeichnet man bestimmte Bodenbewegungen, die aufgrund von Bergbautätigkeiten entstehen und sich bis zur Erdoberfläche auswirken. Durch die Bergsenkungen kann es zur Beeinträchtigung von Bauwerken und Landschaften kommen.

Beim Abbau einer untertägigen Lagerstätte bleibt nach der Hereingewinnung des Bodenschatzes ein entsprechend großer Hohlraum zurück. Wird das Hangende nicht abgestützt, so bricht das Deckgebirge nach einer kurzen Zeit in den offenen Hohlraum hinein und verfüllt diesen. Dieser Vorgang pflanzt sich bis zur Erdoberfläche fort, so dass nach einer bestimmten Zeit wieder ein kompakter Gebirgskörper vorhanden ist.

Man unterscheidet dabei reguläre und irreguläre Bergsenkungen. Reguläre Bergsenkungen verlaufen allmählich und gleichmäßig, irreguläre Bergsenkungen verlaufen plötzlich und ungleichmäßig in Raum und Zeit bis hin zum Tagesbruch. Reguläre Bergsenkungen sind typisch für den tiefen Bergbau, irreguläre Bergsenkungen entstehen durch den tagesnahen Bergbau.

Das Ausmaß der Bergsenkung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend für die Tiefe der Senkung ist, ob der Hohlraum mit Bergeversatz verfüllt wurde oder ob mit Bruchversatz (= ohne Versatz) gearbeitet wurde.

Für die Form der Senkung ist das verwendete Abbauverfahren entscheidend. Bei der Verwendung von Bergeversatz wird dieser aufgrund des Gebirgsdruckes auf 30° Prozent seines Volumens zusammengedrückt. Beim Örterbau und beim Kammerbau verhindern zunächst die Bergfesten eine Bergsenkung, werden diese Bergfesten mit geraubt, verbricht das Hangende. Wird der Örterbau beim tiefen Bergbau angewendet, kommt es zu regulären Bergsenkungen, beim tagesnahen Bergbau entstehen irreguläre Bergsenkungen. Beim Strebbau kommt es zu regulären Bergsenkungen. Durch den Weitungsbau und den Bruchbau kommt es zu irregulären Bergsenkungen, das Gebirge ist auf eine nicht bestimmbare Zeit in Bewegung und es besteht ständig die Gefahr der Bildung von Hohlräumen und des Nachbruchs der Gebirgsschichten. Beim Sinkwerksbau entstehen große Hohlräume, die sich mit der Zeit schließen, dadurch kommt es zu irregulären Bergsenkungen und auch zu Tagesbrüchen.  

Bergsenkungen werden zwar hauptsächlich für den klassischen Tiefbau beschrieben, wo es zu Absenkungen von mehreren Metern bis zu Zehnermetern kam,  sie werden jedoch aufgrund der genaueren Beobachtungstechniken auch beim Bohrlochbergbau auf Erdöl und Erdgas beobachtet. Hier geht es dann um Senkungen im Bereich von Dezimetern.

Beispiele

 

Hebung/Senkung

Zeitraum

Referenz

Oberflächennahe Geothermie in Staufen

Hebung: ca. 0,6 m

Februar 2008 bis Januar 2020

LGRB 1. Sachstandsbericht zum SchadensfallStaufen 20101

Wasserhaltung Bergbau im Ruhrgebiet

Senkung: max. ca. 24 m

flächendeckend ca. 10 m

ca. 100 Jahre

Harnischmacher & Zepp (2010)2

Erdgasfeld Groninen Niederlande

Senkung: 0,35-0,40 m

35 Jahre

Van Thienen-Visser (2015)3

Grundwasserentnahme zur Bewässerung Iran

Senkung: 11,65 m

36 cm / Jahr

Mahmoudpour et al. (2013)4

Bedeutung für die Geothermie

Im Zusammenhang mit der Geothermie kann man davon ausgehen, dass ein abkühlungsbedingter Volumenverlust im Untergrund theoretisch auch zu Senkungen führt. Diese sind jedoch, schon rein rechnerisch, so klein, dass sie bisher nicht beobachtet werden konnten.

In der Hochenthalpiegeothermie mit oberflächennahen Dampflagerstätten kann es auch zu Bergsenkungen von mehreren Metern kommen (Neuseeland, 12 m).

Nicht verwechselt werden dürfen diese Bergsenkungen mit Senkungen oder Hebungen aufgrund von lokalen Gesteinsveränderungen (Auslaugung, Quellung) im Zusammenhang mit unsachgemäß ausgeführten Anlagen der Oberflächennahen Geothermie.

Bergsenkungen können heute im Zuge der Bergbauplanung recht gut mit geeigneten Programmen vorausberechnet werden. Zur Messung der Senkungen werden zunehmend moderne Verfahren z.B. Satellitenverfahren wie Radar- Interferometrie eingesetzt. Die Regulierung möglicher Schäden wird durch die im Bergrecht verankerte 'Bergschadensvermutung' für die Betroffenen erleichtert.

Bergrecht, BBergG Wortlaut

§ 125 Messungen

(1) Die beteiligten Unternehmer haben auf ihre Kosten auf Verlangen und unter Aufsicht der zuständigen Behörde die Messungen durchführen zu lassen, die zur Erleichterung der Feststellung von Art und Umfang zu erwartender und zur Beobachtung eingetretener Einwirkungen des Bergbaus auf die Oberfläche erforderlich sind. Die Ergebnisse der Messungen sind unverzüglich bei der zuständigen Behörde einzureichen. Für die Einsicht in die Ergebnisse gilt § 63 Abs. 4 entsprechend.

(2) Messungen nach Absatz 1 können nur für Gebiete verlangt werden, in denen Beeinträchtigungen der Oberfläche durch Bergbaubetriebe mit Auswirkungen auf bauliche Anlagen eingetreten oder zu erwarten sind, wenn die Messungen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachgüter von Bedeutung sein können.

(3) Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben, soweit dies zur Durchführung der Messungen nach Absatz 1 erforderlich ist, das Betreten ihrer Grundstücke und das Anbringen von Meßmarken zu dulden. § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Nr. 2 gilt entsprechend. Für dabei entstehende Schäden haben die beteiligten Unternehmer eine angemessene Entschädigung an Geld zu leisten.

(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über

1. die nach Absatz 1 im einzelnen durchzuführenden Messungen und die Anforderungen, denen sie zur Erreichung der in Absatz 1 bezeichneten Zwecke genügen müssen,

2. die Überwachung der Durchführung von Messungen im Sinne des Absatzes 1,

3. die Anforderungen an die Voraussetzungen, die nach Absatz 2 an die Gebiete gestellt werden, für die Messungen verlangt werden können.

In der Rechtsverordnung kann die entsprechende Anwendung des § 70 Abs. 1 bis 3 vorgeschrieben und bei der Bestimmung von Anforderungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 auf Bekanntmachungen sachverständiger Stellen unter Angabe der Fundstelle verwiesen werden.

Direktverweise

  1. https://lgrbwissen.lgrb-bw.de/geothermie/oberflaechennahe-geothermie/erdwaermesonden/ews-schadensfaelle/schadensfall-staufen
  2. Harnischmacher, S., H. Zepp, Bergbaubedingte Höhenänderungen im Ruhrgebiet, Geologischer Dienst NRW, 2010
  3. Thienen-Visser, van K., J.P. Pruiksma, J.N. Breunese, Compaction and subsidence of the Groningen gas field in the Netherlands, TNO, 2015
  4. Mahmoudpour M., M. Khamehchiyan, M. Nikudel, M. Gassemi, Characterization of regional land subsidence induced by groundwater withdrawals in Tehran, Iran, Geopersia, 2013, DOI: 10.22059/jgeope.2013.36014

Weblink

zuletzt bearbeitet August 2022, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de