Ein Bergwerk ist eine teilweise unterirdisch begehbare Anlage zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen aus einem Gesteinskörper der oberen Erdkruste.
Die abzubauenden Stoffe befinden sich in einer Lagerstätte, deren Ausmaß und Lage heute meist durch geophysikalische Exploration untersucht wird. Die heute genutzten Lagerstätten sind meist unterirdisch. Jedoch sind von der Urgeschichte bis zum Mittelalter viele Lagerstätten – z. B. Erzadern – auch durch Ausbisse (Sichtbarkeit an der Erdoberfläche) gefunden worden. Eine in der Zukunft zunehmende Bedeutung wird der Abbau von Lagerstätten in der Tiefsee erhalten.
In Deutschland ist der Bergbau grundsätzlich durch das Bundesberggesetz geregelt und in anderen Ländern durch entsprechende Regelungen. Die öffentliche Stelle, der die gesetzliche Kontrolle übertragen ist, heißt Bergbehörde, in Österreich Montanbehörde.
Anlagen des Bohrlochbergbaus zur Förderung von Erdöl oder Erdgas werden nicht Bergwerk genannt.
Obgleich die Nutzung geothermischer Energie oft dem Bergbau zugeordnet wird, da auch sie dem Bergrecht unterliegt, ist eine deratige Anlage sicherlich kein Bergwerk. Man spricht neutral von einer Geothermieanlage oder genauer von einem Geothermiekraftwerk oder einem Geothermieheizwerk.
Bergwerke, insbesondere stillgelegte Bergwerke, können geothermisch nachgenutzt werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bergwerk
zuletzt bearbeitet Mai 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de