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Bohrplatz

Drohnenaufnahme eines Bohrplatzes in der Nähe von Klamath Falls. Quelle: Kevin. P Graham.
Bohrplatz, schematisch. Quelle: Herrenknecht.

Für eine geplante Tiefbohrung wird als allererstes der Bohrplatz errichtet, der einen Flächenbedarf von 3000-5000 m² hat.

Er muss über einen Wasser- und Stromanschluss verfügen und wird immer so angelegt, dass keine wassergefährdenden Flüssigkeiten in den Untergrund gelangen können. Das Entwässerungskonzept und das Abfallentsorgungskonzept für den Bohrplatz müssen festgelegt werden. Mit dem Fundament sollten im Falle einer Dublette mit Schrägbohrungen auch beide Standrohre und Bohrkeller der geplanten Bohrungen bereits vor Bohrbeginn realisiert werden. Auffangbecken und Zwischenlagerung von Bohrklein und Bohrschlamm während der Bohrarbeiten müssen entworfen werden. 

Der Bohrplatz besteht im Wesentlichen aus dem inneren (Maschinenfundamente, Bohrkeller, Maschinenaufstellfläche, Rohrlager) und dem äußeren (Umfahrung, Aufstellfläche für Container, Lagerfläche) Bohrplatz. Je nach zuständigem Bergamt sind die Anforderungen leicht unterschiedlich. Ein Bohrplatz ist durch ein Betriebsplanverfahren zu genehmigen. Die Vorgaben reichen von Bohrplätzen, die nur als befestigte Schotterfläche ausgeführt werden bis hin zu komplett asphaltieren Flächen mit entsprechender Entwässerung und Abscheidesystemen.

Auch stellt der Auftraggeber bzw. Betreiber entsprechende Anforderungen. Der eine möchte den Bohrplatz nach Fertigstellung der Bohrungen weitgehend erhalten, der andere überbaut weite Flächen mit den benötigten Anlagenteilen. Da für einen Pumpenwechsel – unabhängig ob mit einer Bohranlage oder Kränen aus-/ eingebaut wird – und Work-over-Arbeiten entsprechend Platz und Lagerfläche benötigt wird, ist dies auf jeden Fall in der Planung zur weiteren Nutzung des Bohrplatzes zu berücksichtigen. Ein teurer Rückbau des äußeren Bohrplatzes ist auf alle Fälle nicht sinnvoll, da erst die Errichtung und dann auch der Rückbau hohe Investitionen verlangen. 

In den meisten Ländern ist nicht nur die Bohrung, sondern bereits die Anlage des Bohrplatzes mit der Bergbehörde abzustimmen. Detaillierte Angaben zur Gestaltung eines Bohrplatzes sind beispielsweise im WEG-Leitfaden (2006) aufgeführt.

Literatur

Stober I., und Bucher, K.P.: Geothermie. Berlin – Heidelberg: Springer Verlag/ Springer Geology, 2012. S. 208.

Gec-co global engineering & consulting: Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 97 Erneuerbare-Energien-Gesetz, Teilvorhaben II b): Geothermie, Zwischenbericht, 2018

Videos

https://www.erdwerk.com/de/media/filme#Bohrplatz

https://youtu.be/8ApCVB5On04 

zuletzt bearbeitet Dezember 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de