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Bundesberggesetz

Inhalt des Bundesberggesetzes sind alle bergrechtlichen Fragen von der Erkundung, über die Gewinnung eines Rohstoffs bis zur Schließung eines Bergwerkes. Das Bundesberggesetz regelt außerdem die Zuständigkeit der Bergbehörden bei Fragen, die den Bergbau betreffen. Derzeit gilt das Bundesberggesetz in der Fassung vom 13. August 1980.

Es gliedert sich in die folgenden Punkte:

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Erster Teil: Einleitende Bestimmungen
  4. Zweiter Teil: Bergbauberechtigungen
  5. Dritter Teil: Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
  6. Vierter Teil: Ermächtigungen zum Erlass von Bergverordnungen
  7. Fünfter Teil: Bergaufsicht
  8. Sechster Teil: Berechtsamtsbuch, Berechtsamtskarte
  9. Siebenter Teil: Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
  10. Achter Teil: Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
  11. Neunter Teil: Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
  12. Zehnter Teil: Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuss, Durchführung
  13. Elfter Teil: Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
  14. Zwölfter Teil: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Literatur

Bundesberggesetz - Textausgabe mit einführenden Vorworten, Glückauf Verlag Essen 2002, ISBN 3-7739-1248-X
Kremer, E. & Neuhaus, P. U. (2001): Bergrecht. – 151 S.; Stuttgart (Kohlhammer).
Reinhardt, M. (1999): Bergrechtliche Determinanten wasserbehördlicher Entscheidungen. – In: Danwitz, T. v.: Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht 32. – S. 57-81; Stuttgart (Boorberg), ISBN 3-415-02650-7

Weblink

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesberggesetz

zuletzt bearbeitet Januar 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de