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Einwirkungsbereich, Einwirkungsradius

Nach dem Bundesberggesetz und der Einwirkungsbereichsverordnung hat die Bergbehörde nach dem Auftreten einer signifikanten Bodenerschütterung einen 'Einwirkungsbereich' festzulegen, in dem die Bergschadensvermutung und somit die Beweislastumkehr gilt.

Der Einwirkungsbereich ist gemäß einem derzeit (2022) gültigen Leitfaden der Länder-Bergbehörden festzulegen entlang der Linie innerhalb der Bodenschwinggeschwindigkeiten > 5 mm/s möglich waren.

Bevorzugt ist hier, auf Messwerte eines Immissionsnetzes zurückzugreifen. Sind ausreichende Messwerte nicht verfügbar, kann auch auf Aussagen der Bevökerung zurückgegriffen werden (Makroseismik). Hier gilt dann die Grenzline zwischen den Intensitäten IV und V als Begrenzung des Einwirkunsgbereichs. Nennenswerte, auch nur kosmetische, Schäden sind allerdings erst ab der Intensität VI zu erwarten.

Der Einwirkungsbereich muss nicht notwendigerweise eine zusammenhängende Fläche sein, sondern kann durchaus aus mehreren 'Inseln' bestehen (siehe Abbildung). Diese wären dann jeweils durch ein Perimeter zu beschreiben. Da sich bezogen auf Einzelgebäude rechtliche Konsequenzen daraus ergeben, ob diese innerhalb oder außerhalb des Einwirkunsgbereiches liegen sollte der Einwirkungsbereich grundstücksgenau festgelegt werden.

Bedeutung für die Geothermie

Für die Tiefengeothermie hat die Festlegung des Einwirkungsbereichs im Eintretensfall wahrscheinlich eine besondere Bedeutung, da Geothermieanlagen, wegen der Wärmebereitstellung, oft siedlungsnah liegen. Auch durch vergleichsweise kleine Einwirkungsbereiche können im Einzelfall eine Vielzahl von Gebäuden betroffen sein, so dass die dann vom Betreiber geforderte Beweisführung einen sehr großen Aufwand beuten kann, unabhängig vom Ergebnis.

BBergG Wortlaut

§ 120 Bergschadensvermutung

(1) Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Aufsuchung oder Gewinnung eines Bergbaubetriebes oder bei einer bergbaulichen Tätigkeit mit Hilfe von Bohrungen, die nicht der Aufsuchung oder Gewinnung von Gasen oder Erdwärme aus Grubenräumen stillgelegter Bergwerke dienen, durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, so wird vermutet, daß der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn feststeht, daß

1. der Schaden durch einen offensichtlichen Baumangel oder eine baurechtswidrige Nutzung verursacht sein kann oder

2. die Senkungen, Hebungen, Pressungen, Zerrungen, Erdrisse oder Erschütterungen

a) durch natürlich bedingte geologische oder hydrologische Gegebenheiten oder Veränderungen des Baugrundes oder

b) von einem Dritten verursacht sein können, der, ohne Bodenschätze untertägig aufzusuchen oder zu gewinnen oder ohne bergbauliche Tätigkeiten mit Hilfe von Bohrungen durchzuführen, im Einwirkungsbereich des Bergbaubetriebes auf die Oberfläche eingewirkt hat.

(2) Wer sich wegen eines Schadens an einer baulichen Anlage auf eine Bergschadensvermutung beruft, hat dem Ersatzpflichtigen auf Verlangen Einsicht in die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen für diese bauliche Anlage sowie bei Anlagen, für die wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben sind, auch Einsicht in die Prüfunterlagen zu gewähren oder zu ermöglichen.

Leitfaden (Präambel)

Dieser Leitfaden gilt für die Festlegung eines Einwirkungsbereichs „nach Auftritt einer Erschütterung“ (EinwirkungsBergV §3, Abs. 4). Der vorliegende Leitfaden unterstütz tdie Bergbehörden der Länder bei der Erstellung der Vollzugshilfe zur Umsetzung der Anforderungen der EinwirkungsBergV.Er enthält weiterhin detaillierte Ausführungen für die praktische Umsetzung bei der Festlegung des Einwirkungsbereichs.Der Einwirkungsbereich ist „auf Grund von Ergebnissen seismologischer Messungen und sonstiger Daten, der makroseismischen Intensität und festgestellten Bodenschwinggeschwindigkeit [...] festzulegen“ (EinwirkungsBergV §3, Abs. 4). Es wird davon ausgegangen,dass die Erschütterung durch einen Bergbaubetrieb verursacht wurde und nicht „durch natürlich bedingte geologische ...Gegebenheiten“ (BBergG §120). Der seismologische Fachbegriff hierfür ist „bergbau-induziertes seismischesEreignis“ oder „bergbau-induziertes Erdbeben“. Im Leitfaden wird in diesem Sinne der Begriff „seismisches Ereignis“ benutzt. Der Leitfaden soll eine bundesweit einheitliche Behandlung für die Festlegung der Grenze des Einwirkungsbereichs sicherstellen.

Literatur

Gesetze, Verordnungen und Normen

Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs-Bergverordnung - EinwirkungsBergV) vom 11.November 1982 (BGBl. I S. 1553, 1558), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 18.Oktober 2017 (BGBL. I S. 3584) geändert worden ist.

Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.

Deutsches Institut für Normung e.V. (2016). DIN 4150-3:2016-12, Erschütterungen im Bauwesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen. Dezember 2016, Beuth, Berlin.

Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (2015). Drucksache 18/4714, Deutscher Bundestag, April 2015, Berlin.

Fachliteratur

Baisch, St., Fritschen, R., Groos, J., Kraft, T., Plenefisch, Th., Plenkers, K., Ritter, J. & Wassermann, J. (2012). Empfehlungen zur Überwachung induzierter Seismizität - Positionspapier des FKPE. Mitteilungen der Deutschen Geophysikalischen Gesellschaft, 3/2012, 17-31, https://doi.org/10.3929/ethz-a-010589968.

Dahm, T., Becker, D., Bischoff, M., Cesca, S., Dost, B., Fritschen, R., Hainzl, S., Klose, C.D., Kühn, D., Lasocki, S., Meier, Th., Ohnberger, M., Rivalta, E., Wegler, U. & Husen, S. (2013). Zur Diskriminierung induzierter Seismizität. Mitteilungen der Deutschen Geophysikalischen Gesellschaft, 2/2013, 5-9.

Grünthal, G. (Hrsg., 1998). European Macroseismic Scale 1998 EMS-98, Cahiers du Centre Européen de Géodynamique et de Séismologie, 15, Centre Européen de Géodynamique et de Séismologie, Luxembourg, 99 S., 1998. http://me-dia.gfz-potsdam.de/gfz/sec26/resources/documents/PDF/EMS-98_Original_englisch.pdf

Kaiser, D. (2014). Der neue einheitliche Erdbeben-Fragebogen. Mitteilungen / Deutsche Geophysikalische Gesellschaft, 2/2014, 29-33.

Studer, J.A., Laue, J. und Koller, M.G. (2007). Bodendynamik - Grundlagen, Kennziffern, Probleme und Lösungsansätze. 3. Aufl., 340 S., Springer, Berlin.

Weblinks

https://www.bgr.bund.de/Infogeo/DE/Downloads/leitfaden_einwirkungsBergV_20180702.pdf;jsessionid=9A5B31FE2FDEDAC67C1759D141AFCD1A.2_cid331?__blob=publicationFile&v=5

https://www.gesetze-im-internet.de/einwirkungsbergv/BJNR015580982.html

zuletzt bearbeitet August 2023, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de