Emissionen nennt man die Abgabe von Substanzen oder nichtstofflichen Einflüssen (Lärm, elektrische Felder, Radioaktive Strahlung) an die Umwelt. Der komplementäre Begriff zu Emission ist Immission. Hier geht es dann um die Einwirkung auf ein bestimmtes Objekt.
Neben anderen Emissionen (z.B. Lärm) spielen in der Geothermie die Erschütterungsemissionen durch induzierte Seismizität eine Rolle. Sie werden in Magnituden angegeben, die ein Maß für die an der Quelle abgegebene Energie sind. Die Immission, also die Erschütterungseinwirkung auf eine Gebäude (oder auf Menschen) wird hingegen durch die gemessenen Schwinggeschwindigkeiten (PGV = Peak Ground Velocity) bestimmt und nach DIN 4150 beurteilt.
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