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Fühlbarkeitsgrenze bei Erschütterungen

Historisch gelten Erdbeben als fühlbar, wenn ihre Intensität II oder größer ist. Dies entspricht der Definition der Intensitäten in der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS).

In der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS) heißt es für die Intensität II:

  • kaum bemerkbar, einzelne ruhende Personen nehmen die Erschütterungen wahr, vor allem in höher gelegenen Stockwerken von Gebäuden.

Es sind zwar 'einzelne' aber eben doch mehrere Personen. Eine Einzelperson kann sich immer irren oder beeinflusst sein.

In Deutschland sind Erschütterungseinwirkungen auf den Menchen nach DIN 4150, Teil 2 zu messen und zu beurteilen. Das Maß sind hier die etwas kompliziert definierten KB-Werte. Im Gegensatz dazu werden die Einwirkungen auf Gebäude nach Teil 3 derselben Norm gemessen und beurteilt. Hier ist das Maß die Schwinggeschwindigkeit. KB-Werte und Schwinggeschwindigkeiten stehe in einem engen Zusammenhang. Letzlich dürften Erschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten ab etwa 1 mm s-1 fühlbar sein.

DIN 4150-2

Die DIN nennt als Spürbarkeitsgrenze KBFmax-Werte von 0,1 bis 0,2. Der KBFmax-Wert (maximale bewertete Schwingstärke) ist hierbei das Maximum des gleitenden Effektivwertes eines frequenzbewerteten Erschütterungssignals, dessen Bestimmung in der DIN 4150-2 erläutert wird. Den Wert vmax = 0,3 mm/s enthält man unter der Berücksichtigung, dass Erschütterungen zu den Obergeschossen hin verstärkt werden und dass der KBFmax Wert für Einzelereignisse kurzer Dauer ca. 1/3 des vmax Wertes beträgt.

DIN 4150-3

Die Fühlbarkeitsgrenze besagt nichts über mögliche Schadenswirkung an Gebäuden. Hier ist der Anhaltswert bis zu dem keine (auch nur kosmetische) Gebäudeschäden ausgeschlossen sind nach DIN 4150-3  für normale Gebäude 5 mm s-1. Es werden also in dem Bereich der Schwinggeschwindigkeiten 0,3 mm s-1 bis 5 mm s-1 Erschütterungen zwar zum Teil deutlich gespürt, können aber noch keine Schäden verursachen. Diese Tatsache ist bei Akzeptanzgesprächen oft schwer zu vermitteln.

Bedeutung in der Geothermie

Während die Einwirkung geothermiebedingter Erschütterungen auf Gebäude und die Betrachtung möglicher Schäden bei der Akzeptanzdiskussion der Geothermie eine große Bedeutung hat gilt dies für die Erschütterungseinwirkung auf den Menschen nicht. Diese Erschütterungen treten viel zu selten auf, um eine unzulässige Belästigung darzustellen. Noch weiter entfernt sind sie, aufgrund ihrer kleinen Amplituden und dem seltenen Auftreten, von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Erschütterungen, wie sie z.B. beim Gehen auf hartem Untergrund auftreten und auf die Körperorgane einwirken sind weitaus größer.

zuletzt bearbeitet Februar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de