Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab.
Die Neuregelung enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern. Sie vereinheitlicht darüber hinaus die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Weiterhin regelt der Gesetzentwurf die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell. Dementsprechend sollen auch geologische Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden.
Die Bundesregierung schafft mit diesem neuen Modell Rechtssicherheit und sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen an Daten des geologischen Untergrunds einerseits sowie dem Schutz berechtigter Unternehmensinteressen andererseits. Das Anliegen einer transparenten Standortauswahl für ein Endlagerung hochradioaktiver Abfälle findet im Gesetz besondere Berücksichtigung.
Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt. Sie sind notwendig für die Untergrundplanung und die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds.
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zuletzt bearbeitet April 2022, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de