Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

Geologiedatengesetz (GeolDG)

Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab.

Die Neuregelung enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern. Sie vereinheitlicht darüber hinaus die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Weiterhin regelt der Gesetzentwurf die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell. Dementsprechend sollen auch geologische Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden. 

Die Bundesregierung schafft mit diesem neuen Modell Rechtssicherheit und sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen an Daten des geologischen Untergrunds einerseits sowie dem Schutz berechtigter Unternehmensinteressen andererseits. Das Anliegen einer transparenten Standortauswahl für ein Endlagerung hochradioaktiver Abfälle findet im Gesetz besondere Berücksichtigung.

Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt. Sie sind notwendig für die Untergrundplanung und die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds.

Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Inhaltsverzeichnis:

   

Eingangsformel

   

Inhaltsübersicht

Kapitel 1

 

Allgemeine Vorschriften

   

§ 1 Zweck des Gesetzes

   

§ 2 Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

   

§ 3 Begriffsbestimmungen

   

§ 4 Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2

 

Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

   

§ 5 Aufgaben der zuständigen Behörde

   

§ 6 Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

   

§ 7 Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3

 

Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1

 

Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

   

§ 8 Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

   

§ 9 Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

   

§ 10 Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

   

§ 11 Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer Daten bei übermittlungsverpflichteten Personen; Verlängerung von Übermittlungsfristen

   

§ 12 Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

   

§ 13 Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2

 

Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

   

§ 14 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

   

§ 15 Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

   

§ 16 Datenformat

   

§ 17 Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4

 

Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1

 

Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang zu bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1

 

Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

   

§ 18 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

   

§ 19 Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes; analoge Bereitstellung

   

§ 20 Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

   

§ 21 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

   

§ 22 Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2

 

Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

   

§ 23 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

   

§ 24 Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

   

§ 25 Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3

 

Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

   

§ 26 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

   

§ 27 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

   

§ 28 Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

   

§ 29 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem 30. Juni 2020 an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

   

§ 30 Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2

 

Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

   

§ 31 Schutz öffentlicher Belange

   

§ 32 Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3

 

Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

   

§ 33 Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

   

§ 34 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

   

§ 35 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren; wissenschaftliche Beratung zur Einsicht in nicht öffentlich bereitgestellte Daten, Bereitstellung und Einsicht im Datenraum

Kapitel 5

 

Schlussbestimmungen

   

§ 36 Anordnungsbefugnis

   

§ 37 Zuständige Behörden; Überwachung

   

§ 38 Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

   

§ 39 Bußgeldvorschriften

Weblinks

https://www.gesetze-im-internet.de/geoldg/

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

zuletzt bearbeitet April 2022, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de