Eine Geräuschbelastung, Ruhestörung oder auch Lärmstörung ist die Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen.
Im Mietbereich gibt es zur Ruhestörung den Begriff der „Zimmerlautstärke“. Weitere Anforderungen stellen die Mittags- und die Nachtruhe dar, sowie die Sonntagsruhe. Dauerruhestörungen gehen von Verkehrsmitteln (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm), Freizeitaktivitäten (Freizeitlärm), Religionsausübung (Kirchenglocken, Moscheen rufen mittels Lautsprecher fünfmal täglich zum Gebet) und Baustellen (Baustellenlärm) aus.
Wie man bereits an den Beispielen sieht, hängt die Einschätzung für eine Schallquelle als ruhestörender Lärm von der Beziehung zum entsprechenden Schallereignis ab und ist im Einzelfall stark subjektiv geprägt.
Neben Ruhestörung durch Lärm kann es auch Ruhestörung durch andere Ereignisse, wie Licht oder mechanische Einwirkungen (zum Beispiel Erschütterungen) geben.
Eine Beurteilung der Geräuschbelastung erfolgt meist mit der TA-Lärm (Werte in dB(A)):
Gebiet | Tags (dBA) | Nachts (dBA) |
Industriegebiet | 70 | 70 |
Gewerbegebiet | 65 | 50 |
Kerngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet | 60 | 45 |
allg. Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet | 55 | 40 |
reines Wohngebiet | 50 | 35 |
Kurgebiet, Krankenhäuser und Pflegeanstalten | 45 | 35 |
seltene Ereignisse in allen Gebieten | 70 | 55 |
In der Tiefeneothermie ist zwischen der Errichtungsphase und der Betriebsphase zu unterscheiden. An den Bohranlagen sind heute neben Elektroantrieben umfangreiche Schallschutzmaßnahmen üblich, je nach Standort. Auch am Kraftwerk sind oft Schallschutzmaßnahmen erforderlich, wobei es wichtig ist, zunächst an Schallvermeidung z. B. bei der Auswahl und Anordnung der Lüfter der Kraftwerkskühlung zu denken.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lärmbelästigung
zuletzt bearbeitet Februar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de