Immission (von Lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Deutschen Eintrag bzw. Einsetzung.
Immission bedeutet bezüglich der Umweltgesetzgebung Einwirkung von Störfaktoren auf Menschen oder die natürliche Umwelt. Der Ausstoß aus der Quelle wird Emission genannt. Jede Immission kann folglich auf einen oder mehrere Emittenten zurückgeführt werden.
In der Umweltgesetzgebung wird unterschieden zwischen
Derartige Werte sind oft sowohl für Emissionen als auch für Immissionen definiert, zusammen mit den zugehörigen Messverfahren. Sie haben oft für Emissionen und Immissionen eine andere Dimension. Beispiele:
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Geothermieanlagen treten Immissionen auf, die genau wie bei anderen gewerblichen Anlagen zu behandeln sind (z.B. TA-Lärm). Eine besondere, und mit anderen Bergbautätigkeiten zu vergleichende Immission, ist die Erschütterungsimmission durch seismische Ereignisse. Diese werden nach DIN 4150 bewertet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Immission
zuletzt geändert Januar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de