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Kontrollierter Betrieb

In der Geothermie aber auch bei andern Formen des Bohrlochbergbaus und bei der Versenkung von Abwässern (Disposalbohrungen) hat sich der Begriff 'Kontrollierter Betrieb' durchgesetzt, wenn es darum geht eine Anlage so zu betreiben, dass trotz einer grundsätzlichen Möglichkeit zur Induzierten Seismizität diese Anlage sicher und eben kontolliert betrieben werden kann.

Alle Komponenten eines kontrollierten Betriebs sind nebeneinander zu berücksichtigen, insbesondere sind alle Projekte seismologisch zu begleiten.

Diese vorgeschlagene Herangehensweise besteht im Kern aus:

  • Überwachung (Monitoring)
  • Reaktionsschema, Reaktionsplan (Ampelsystem, traffic light system)
  • Geplantes Hochfahren der Anlage über einen angemessenen Zeitraum
  • Gutachterliche Begleitung

Bei der tatsächlichen Durchführung einer kontrollierten und damit beherrschbaren Herangehensweise können ergänzende (nicht technische) Punkte insbesondere zur Verbesserung der Akzeptanz hinzukommen, wie:

  • Formalisierte Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
  • Einbindung der Medien
  • Öffentliche Darstellung der Messergebnisse (Internet)
  • Neutraler Ombudsmann (zur außergerichtlichen Schlichtung in Streitfragen)
  • Kontrollgremien mit Bürgerbeteiligung
  • Bürgerveranstaltungen, Informationsveranstaltungen

Bedeutung in der Geothermie

Nahezu alle Tiefengeothermieprojekte in Deutschland werden nach den hier angegebenen Vorgaben eines öffentlich einsehbaren 'Kontrollierten Betriebs' betrieben.

Weblinks

Richtlinien der Bundesverbandes Geothermie e.V. zur Seismologie:

zuletzt bearbeitet Januar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de