LAU-Anlagen sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe. Anlagen zum Lagern sind ortsfeste Einrichtungen, in denen wassergefährdende Stoffe zur unmittelbaren oder mittelbaren Verwendung oder zur späteren Entsorgung aufbewahrt werden, wie z.B. das Fass- oder Gebindelager oder Heizölverbraucheranlagen.
https://fgma.de/anlagenpruefung/verfahrensablauf-anlagenpruefung/pruefpflicht/
zuletzt bearbeitet Oktober 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de