Der Markscheider ist ein speziell im Bergbau tätiger Vermessungsingenieur. Er übt entweder einen freien Beruf selbständig aus oder ist Angestellter eines Bergbau-Unternehmens. Er hat nach dem Studium zwei Staatsprüfungen abgelegt und muss staatlich anerkannt sein, um seine ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben (Bundesberggesetz, BBergG) wahrnehmen zu können.
Der Markscheider ist zuständig für die Erfassung, Auswertung und Bereitstellung bergbaubezogener Geoinformationen sowie deren rissliche oder kartografische Darstellung. Mit diesen Daten bearbeitet er Fragestellungen der verschiedensten Bereiche wie Lagerstättenmanagement, Bergbauplanung, Genehmigungsverfahren, Raumordnung, Regionalplanung, Abbaueinwirkungen im Gebirge und an der Tagesoberfläche sowie Bergschäden.
Seit dem Mittelalter war der Markscheider ein Beamter, der die Markscheide eines Bergwerks zu bestimmen hatte und seine Erkenntnisse, insbesondere in Bezug auf die Lagerstätte mit allen Klüften und Gängen sowie die Grubenbaue im Risswerk niederlegte. Im bayerisch-österreichischen Raum wird der Markscheider auch Schiner oder Schinmeister genannt.
Der Name Markscheider wird von den zwei Begriffen Mark und Scheiden abgeleitet. Mark wird hier im Sinne von Grenze gebraucht. Das Vermessen (Scheiden im Sinne von trennen) der Grundstücksgrenzen bezeichnet man als Markscheiden.
Auch die in der Mark vergebenen Tagebaue wurden vermessen. Mit Aufkommen der ersten Erzgruben mussten nicht nur die Längenfelder, sondern auch die Untertagebaue vermessen werden. Damit es nicht zum Überfahren der Markscheide und somit zur Verletzung von Nachbarschaftsrechten kam, legte der Markscheider die unter- und übertägigen Besitzgrenzen fest, er schied die Marken. Nach dem Freiberger Bergrecht waren dazu nur die Markscheider befugt. Da sie amtlich bestellte Sachverständige waren, hatten ihre Messergebnisse und Aufzeichnungen Urkundscharakter.[4] Die vom Markscheider im Rahmen seiner Befugnisse nach §§ 63, 64 BBergG erstellten Urkunden genießen auch heute noch öffentlichen Glauben (§ 64 Absatz 2 SDatz BBergG) und erleichtern so die Beweisführung in Prozessen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen infolge von Bergschäden.
Bereits im ausgehenden Mittelalter wurde die Stellung des Markscheiders durch Gesetze festgelegt. In der aus dem Jahr 1517 stammenden Bergordnung Maximilian I. war bereits geregelt, dass der Markscheider für seine Tätigkeit unter Eid genommen wurde. In Sachsen wurde der Markscheider unter staatliche Aufsicht gestellt. Im 18. und 19. Jahrhundert besetzten Markscheider einen bedeutenden Rang in der Hierarchie des Montanwesens. So wurden Markscheider oder Landesmarkscheider bei den österreichischen Berggerichten bestellt und hatten die Aufgabe, bei Grenzstreitigkeiten zu entscheiden. In Deutschland ist § 64 Bundesberggesetz maßgebend, ergänzt durch bundesrechtliche Verordnungen und zahlreiche landesrechtliche Gesetze und Verordnungen.
Im frühen Bergbau übernahm der Bergmeister die ersten markscheiderischen Verrichtungen, das Vermessen der Fundgruben und Längenfelder. Die ersten Bergordnungen regelten die markscheiderischen Aufgaben, hauptsächlich die sogenannte Bergvermessung und die Risswerksführung neu. Diese Aufgaben wurden nun nicht mehr vom Bergmeister, sondern von einem ihm unterstellten Beamten, dem Markscheider, übernommen. Im Verlauf der Industrialisierung kam zu diesen klassischen Aufgaben vor allem die Lagerstättenbearbeitung, die damit verbundene Bergschadenkunde sowie die Betreuung der bergbaulichen Genehmigungsverfahren hinzu. Seine vielfältigen unter- und übertägigen Aufgaben löst der Markscheider u. a. mit Hilfe von Geoinformationssystemen (GIS).
In Deutschland muss nach dem Bundesberggesetz ein Risswerk, bestehend aus maßstäblichen Karten, Plänen und sonstigen Unterlagen (u. a. Handbüchern), geführt werden. Darüber hinaus werden – ebenfalls unter der Verantwortung des Markscheiders – zusätzliche betriebliche Unterlagen für das Bergwerk erstellt, zum Beispiel Zuschnittsplanungen und Betriebspunktrisse. In den letzten Jahren hat die Beurteilung der Einwirkungen des Bergbaus auf die Tagesoberfläche immer größere Bedeutung gewonnen. Mit Hilfe von Simulationsprogrammen werden durch den Markscheider Prognosen über die zu erwartenden Auswirkungen des Abbaus erstellt.
Der Markscheider ist zu Fragen des Abbaus und der Bergschäden Ansprechpartner für Unternehmen und bergbaugeschädigte Haus- und Grundbesitzer.
Da die Anlagen der Tiefengeothermie unter Bergrecht fallen, spielen auch hier die Markscheider unter Umständen eine Rolle.
https://de.wikipedia.org/wiki/Markscheider
Zuletzt geändert Januar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de