Eine Mutung, auch Muthung, ist ein Antrag eines Muters bei einer Bergbaubehörde auf Bewilligung einer Genehmigung zum Bergbau.
Nach den neueren deutschen, preußischen, sächsischen und österreichischen Berggesetzen begründete die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Mutung einen Rechtsanspruch auf Verleihung des Bergwerkseigentums. Dieser Rechtsanspruch galt jedoch nicht gegenüber der verleihenden Behörde, sondern gegenüber Dritten.
Allgemeiner steht in der Geologie Mutung auch für Ortung der Gesteine in der Tiefe. Begrifflich besteht wohl eine gewisse Übereinstimmung mit dem moderneren Begriff der Prospektion.
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