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NORM

NORM steht für: naturally occurring radioactive material,„natürlich vorkommendes radioaktives Material“ (siehe natürliche Radioaktivität). Es ist der gängige Fachbegriff im Strahlenschutz für natürliche radioaktive Substanzen, z. B. in bergbaulichen Hinterlassenschaften oder bei der Ölförderung. Sie entstammen hauptsächlich den natürlichen radioaktiven Zerfallsreihen.

NORM steht bewusst im Gegensatz zu allen künstlichen (anthropogenen) radioaktiven Strahlungsbelastungen.

Frage1:

Ausfällungen aus dem Thermalwasser können je nach genutzter Schicht und Tiefe der Schicht mit radioaktiven Stoffen verunreinigt sein. Wie ist die Sicherheit des Personals und der Umwelt gewährleistet?

Bei der Tiefen Geothermie können natürliche radioaktive Stoffe, die aus dem Gestein stammen und im Wasser gelöst sind, mit dem Thermalwasserkreislauf an die Oberfläche gelangen. Die radioaktiven Stoffe können sich im Inneren von Rohrleitungen ablagern oder als Schlämme anfallen. Dies geschieht im geschlossenen Teil der Anlage. Aus der Analyse der Wässer und Ausfällungen sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die gegenüber den zuständigen Behörden anzuzeigen sind. Das Vorkommen der radioaktiven Stoffe ist prozessbedingt und ist mit industriellen und bergbaulichen Anlagen vergleichbar.

Der Umgang mit radioaktiv verunreinigten Schlämmen und Ablagerungen ist im Strahlenschutzrecht geregelt. Abhängig von den Bedingungen vor Ort sind erforderlichenfalls dauerhafte Schutzmaßnahmen zu treffen, um Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Zu betrachten sind hierbei die prozessbedingt anfallenden radioaktiven Stoffe, die überwacht, gelagert oder zu beseitigen sind.

Bei der Ermittlung der Strahlenexposition von Personen sind jeweils realistische Expositionspfade (Ausbreitungswege) und –annahmen zu Grunde zu legen. Sofern erforderlich werden vom Verantwortlichen Strahlen¬schutzmaßnahmen zur Dosisminimierung und gezielte Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zu radioaktiven Stoffen werden überwacht und erforderlichenfalls Maßnahmen angeordnet.

Frage1:

Welche Mengen an radioaktiven Stoffen fallen an, um welche Stoffe handelt es sich und gibt es Unterschiede bei den Standorten?

Ob und in welchem Umfang radioaktive Stoffe im übertägigen, geschlossenen Teil der Geothermie-Anlage entstehen, hängt von standortspezifischen Faktoren ab. Generell können natürliche radioaktive Stoffe in Abhängigkeit der hydrogeologischen Gegebenheiten durch Wasser-Gesteinswechselwirkungen im Untergrund freigesetzt und im Thermalwasser mittransportiert werden. Hierbei wirken sich hohe Temperaturen, sowie ein hoher Salzgehalt des Thermalwassers begünstigend für die Mobilität der radioaktiven Stoffe aus.

Kommt es bei der geothermischen Nutzung dieser Thermalwässer zur Änderung thermodynamischer Parameter (Temperatur, Druck), kann dies in einigen Komponenten des übertägigen Anlagensystems zur Bildung von radioaktiven Ablagerungen führen. Hierbei werden vor allem Mischkristalle von Baryt (BaSO4) und Coelestin (SrSO4) beobachtet, die aufgrund des chemisch ähnlichen Verhaltens von Radium zu Barium (Strontium) zum Einbau der instabilen Radium-Isotope neigen. Darüber hinaus können an einigen Standorten auch Ablagerungen von Bleisulfid (PbS) beobachtet werden, die neben den stabilen Isotopen des natürlich vorkommenden Bleis (Pb) auch das radioaktive Pb-210 enthalten. Die Bildung von Ablagerungen, sogenannter Scales, ist bereits aus der Erdgas- und Erdölindustrie bekannt und kann durch den Einsatz geeigneter Inhibitoren (Hemmstoffe) reduziert und teilweise vollständig vermieden werden.

Frage1:

Was ist bei der Entsorgung natürlicher radioaktiver Stoffe zu beachten?

Die Entsorgung von radioaktiven Stoffen unterscheidet sich bei der Tiefen Geothermie nicht von anderen Nutzungsbereichen. Insofern ist die Entsorgung natürlicher radioaktiver Stoffe hier allgemein beschrieben. Inwieweit bei der Tiefen Geothermie Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Örtlichkeiten und der Anlagentechnik ab.

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist in Deutschland durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung geregelt. Im neuen Strahlenschutzgesetz und in der neuen Strahlenschutzverordnung sind für die Entstehung prozessbedingter natürlicher radioaktiver Stoffe, sogenannte „Rückstände“, gezielte Regelungen für die Überwachung, Verwertung und Entlassung aus dem strahlenschutzrechtlichen Regime geschaffen worden. Für die Beurteilung, ob Rückstände in der Überwachung verbleiben, verwertet oder beseitigt werden können, sind sogenannte „Überwachungsgrenzen“ eingeführt worden. Zur Minimierung der effektiven Dosis pro Kalenderjahr ist für Einzelpersonen der Bevölkerung der Richtwert von 1 Millisievert (Maßeinheit einer Strahlendosis) im Kalenderjahr einzuhalten. Für die Beurteilung, Messung und Festlegung der Überwachungsgrenzen ist vorgesehen, eine fachkundige Person einzubinden. Weiterhin ist geregelt, dass angefallene Rückstände nicht vermischt oder verdünnt werden dürfen, um die Überwachungsgrenzen zu unterschreiten. Die Lagerung von Rückständen ist bei der zuständigen Behörde anzumelden. Eine Entlassung aus der Überwachung ist bei der Behörde anzuzeigen (ggf. ist ein Rückstandskonzept vorzulegen).

Eine geplante Verwertung oder Beseitigung der Rückstände muss entsprechend des Strahlenschutz- und Abfallrechts erfolgen. In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Freiburg für die Überwachung von Rückständen nach dem Strahlenschutzrecht zuständig.

Einzelnachweise

  1. Fragen und Antworten zur Tiefen Geothermie https://www.lfzg.de/125.php

zuletzt bearbeitet Februar 2022, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de