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Raumbedeutsam (UVP)

Das Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Weitere Instrumente sind neben dem ROV die Landesraumordnungspläne und die Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne), das Zielabweichungsverfahren und die raumordnerische Untersagung in Deutschland.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und die Landesplanungsgesetze der Länder. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar. Es ist aber in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Die Frage, ob ein Einzelobjekt raumbedeutsam ist wurde häufig im Zusammenhang mit Windkraftanlagen diskutiert, wo bei diese in der Regel als nicht raumbedeutsam eingestuft wurden.

Bedeutung für die Geothermie

Auch im Zusammenhang mit Geothermiekraftwerken stellt sich die Frage der Raumbedeutsamkeit. Da es sich um relativ kleine Projekte handelt, spielt hier auch die Anbindung und Zuwegung (genau wie bei den Windkraftanlagen) eine Rolle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Geothermiekraftwerke im Regelfall nicht raumbedeutsam sind.

In diesem Fall stellt sich auch die Frage, ob Geothermiekraftwerke 'ortsgebunden’ sind. Da sie auf entsprechende Gegebenheiten im Untergrund angewiesen sind, sollte dies per se der Fall sein. Auch die Möglichkeiten des abgelenkten Bohrens stehen der Ortsgebundenheit wohl nicht grundsätzlich entgegen.

In der oberflächennahen Geotherrmie spielt die Raumbedeutsamkeit keine Rolle.

Weblink

http://de.wikipedia.org/wiki/Raumordnungsverfahren

zuletzt bearbeitet März 2022, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de