Die Richtlinie GTV 1101 "Seismizität bei Geothermieprojekten" Blatt 1: "Seismische Überwachung" schreibt vor, wie seismische Überwachungsnetze (Emissionsnetz und Immissionsnetz) auszulegen, aufzubauen und zu betreiben sind.
Die Richtline beruht weitgehend auf Arbeiten der Arbeistgruppe 'induzierte Seismizität' (AGIS) des FKPE (Forschungs Kollegium Physik der Erde e.V.).
Die Richtlinie ist inzwischen allgemein anerkannt (auch im Ausland beachtet) und wird in der Regel bei Auflagen der Bergbehörden zugrunde gelegt.
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zuletzt bearbeitet März 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de