Als Risswerk wird eine Sammlung von Rissen, das heißt Karten, Pläne, Schnitte und sonstigen Projektionen und technischen Darstellungen im Vermessungswesen des Bergbaus (Markscheidewesen) bezeichnet. Ein Risswerk enthält hauptsächlich Informationen über Grubenbaue (bergmännische Hohlräume) und die Lagerstätte.
Das Risswerk eines Bergwerkes besteht aus denjenigen Teilen, welche vom Gesetzgeber im Allgemeinen Berggesetz (ABG) für die Preußischen Staaten seit dem Jahre 1865 vorgeschrieben waren und derzeit (seit 1980) als „Rißwerk“ im Bundesberggesetz (BBergG) und in der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung; MarkschBergV) bezeichnet werden. In DIN 21902 Bergmännisches Risswerk (Gliederung des Bergmännischen Risswerk) wird Risswerk wie folgt definiert:
Hingegen ist das Bergmännische Risswerk als Oberbegriff definiert, als
Seit einigen Jahren liegt das Risswerk deutscher Bergbaubetriebe in digitaler Form vor (GIS).
In der Geothermie hat das bergmännische Risswerk häufig dann eine Bedeutung, wenn eine Geothermienutzung in räumlicher Nähe zu Bergbauanlagen geplant ist oder wenn es sich gar um eine 'Nachnutzung' des Bergbaus handelt. Hier kann dann die Geothermie davon profitieren, dass in einem bergmännischen Risswerk Informationen in einer Dichte und Zuverlässigkeit zur Verfügung stehen, wie es andernort für den Untergrund nicht denkbar ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Risswerk
zuletzt bearbeitet März 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de