Durch eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-Vorprüfung) stellt die zuständige Behörde (z. B. Landesbergbehörde) fest, ob für ein Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.
Hängt nach diesen Vorschriften die Durchführung einer UVP von dem Ergebnis einer (allgemeinen oder standortbezogenen) Vorprüfung des Einzelfalls ab, so ist diese Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Ist nach der UVP-Verordnung eine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen, ist eine UVP nur dann durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Bei der überschlägigen Prüfung handelt es sich um eine summarische Prüfung. Die Vorprüfung wird überschlägig durchgeführt. Bei plausibler Erwartung von erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen muss eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Zur Vorlage bei der zuständigen Behörde wäre die rechte Spalte der nachfolgenden Tabelle auszufüllen.
Nr. | Kriterien | Angaben und Bewertung |
1. | Merkmale des Vorhabens |
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1.1 | Größe und Ausgestaltung des Vorhabens, Abrissarbeiten Wird ein Prüfwert für Größe oder Leistung (gemäß Anlage 1 zum UVPG) überschritten? Welche Flächen werden vom Vorhaben benötigt (einschl. aller Nebeneinrichtungen)? Angaben zur Anzahl u. Ausmaß von Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen, Stoffdurchsatz und gleichartige Angaben zu sonstigen Größen-und Leistungsmerkmalen |
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1.2 | Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Anlagen:
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1.3 | Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Art eines Gewässerausbaus, Flächen-, Volumen- oder Qualitätsveränderung, Einleitungen, Entnahmen von Grund- oder Oberflächenwasser; Boden: Umfang einer Inanspruchnahme durch Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung, Nutzungsänderung, Bodenabtrag / -auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen; Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen und des Landschaftsbildes durch das Vorhaben. |
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1.4 | Abfallerzeugung: Welche Abfälle werden voraussichtlich anfallen? Klassifikation der Abfälle gemäß KrWG, jeweils hinsichtlich Art und Umfang (überwachungsbedürftig, wassergefährdend etc.) Art der geplanten Entsorgung. |
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1.5 | Umweltverschmutzung und Belästigungen |
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| - Stoffeinträge in Boden und Wasser? |
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| - Wärme/Abwärme? |
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| - Erschütterungen, Körperschall? |
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| - Geräusche? |
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| - ionisierende Strahlungen? |
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| - elektromagnetische Strahlungen und Felder? |
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| - Luftschadstoffe |
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| - Lichteinwirkungen? |
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| - Gerüche? |
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1.6 | Risiko von Störfällen, Unfällen und Katastrophen (einschließlich solcher, die durch den Klimawandel verursacht wurden) insbesondere wegen |
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1.6.1 | verwendete Stoffe und Technologien Erfordert das Vorhaben das Lagern, den Umgang mit, die Nutzung oder die Produktion von gefährlichen Stoffen i. S. des ChemG bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden Stoffen i. S. des WHG oder radioaktiven Stoffen? Unfall- /Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung, Handhabung, Beförderung von explosiven, giftigen, radioaktiven, krebserregenden, erbgutverändernden Stoffen; Wenn ja : In welchem Umfang jeweils? |
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1.6.2. | Anfälligkeit des Vorhabens für Störfalle wegen der Lage innerhalb des Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich |
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1.7 | Risiken für die menschliche Gesundheit Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen von Mensch und Tier möglich (Art und Weise, Umfang)? |
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| Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten Stoffe werden voraussichtlich in welchem Umfang emittiert? |
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UVP-Verordnung: www.gesetze-im-internet.de/uvpbergbv/UVP-V_Bergbau.pdf
zuletzt bearbeitet Januar 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de