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Wasserrecht

Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts (Umweltrecht), das die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat. 

Die Aufgaben des Wasserrechtes sind, das Wasser in seinem natürlichen Kreislauf und in allen Aggregatzuständen (Fließgewässer, stehende Gewässer, Grundwasser, Schnee, Eis, Dampf) vor nachteiligen Eingriffen zu schützen sowie eine Vorsorge für die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven zu leisten. Zum Zuständigkeitsbereich des Wasserrechts zählen zudem die Sanierung bereits verunreinigter Gewässer, der Schutz von Mensch und Eigentum vor Wassergefahren (Hochwasserschutz), die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche und die Sicherung der der Allgemeinheit zustehenden Befugnisse an Gewässern (Gemeingebrauch). 

Man kann das deutsche Wasserrecht in das Wasserhaushaltsrecht und das Wasserwegerecht unterteilen.

In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserhaushaltsrecht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besaß bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform nur die Kompetenz für die damalige Rahmengesetzgebung. Seit dem 1. September 2006 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Wasserhaushaltsrecht, wobei die Länder von den Bestimmungen des Bundes – außer bei stoff- oder anlagenbezogenen Vorschriften – abweichen dürfen.

Am 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz als Vollregelung des Bundes in Kraft getreten. Ausführende Rechtsverordnungen des Bundes sind in Vorbereitung. Die Länder werden ihre Wassergesetze anpassen, soweit sie mit dem neuen WHG kollidieren, und gegebenenfalls Abweichungen festlegen und Öffnungsklauseln des WHG nutzen. Die Regelungen des Bundes und der Länder müssen den einschlägigen EU-Richtlinien (z. B. Wasserrahmenrichtlinie) entsprechen. Infolge der konkurrierenden Gesetzgebung erfordert die Umsetzung einer neuen bzw. geänderten Richtlinie nunmehr aber nur noch das Gesetzgebungsverfahren des Bundes.

Die Länder koordinieren ihre Wasserpolitik im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Das Wasserrecht wirkt auch in andere Rechtsbereiche. Es ist bei vielen anderen Genehmigungs- oder Planungsverfahren zu beachten, so zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder der städtebaulichen Planung nach dem Baugesetzbuch.

Zum Wasserrecht gehört ferner das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände. Nicht zum Wasserrecht gehören einige für Verbraucher wichtige Vorschriften wie die Trinkwasserverordnung oder die „Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser“ (kurz: Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV)). Diese dem Gesundheitsschutz dienenden Vorschriften gehören zum Lebensmittelrecht. Von Relevanz sind jedoch Elemente wie der 7. Abschnitt (§ 37 bis 41) des Infektionsschutzgesetzes, die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV), die Badegewässerrichtlinie der EU, die Abwasserverordnung, das Abwasserabgabengesetz und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.

Weblink

https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserrecht

zuletzt bearbeitet Januar 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de