Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

Förderung

Eine Reihe von Förderinstrumenten unterstützt die Umsetzung von Geothermievorhaben.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Einbau einer erdgekoppelten Wärmepumpe mit bis zu 80%. Gefördert werden neben Investitionen in effiziente Heizungsanlagen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Damit richtet sich die BEG vor allem an die Wärmeversorgung auf Gebäudeebene.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert den Neubau, die Erweiterung und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen sowie die dafür erforderlichen erneuerbaren Wärmequellen. Geothermie kann dabei eine wichtige erneuerbare Wärmequelle sein. Gefördert werden unter anderem Machbarkeitsstudien und Transformationspläne sowie Investitionen in die Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Wärme. Dazu können je nach Projekt auch geothermische Erzeugungsanlagen, Wärmespeicher und die erforderliche Netzinfrastruktur gehören. Die Förderung begleitet damit Wärmenetzprojekte von der Planung bis zur Umsetzung.

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien. Für Geothermie ist insbesondere die Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie im Bereich der erneuerbaren Prozesswärme relevant. Damit richtet sich die EEW-Förderung vor allem an Unternehmen, die Geothermie für ihre eigenen industriellen Wärmeprozesse einsetzen wollen. Je nach Unternehmensgröße können dabei Investitionen mit unterschiedlich hohen Zuschüssen gefördert werden.

Das 8. Energieforschungsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, um innovative Technologien schneller in die Praxis zu bringen. Geothermie ist dabei insbesondere Teil der Mission „Wärme“. Gefördert werden unter anderem Forschungsvorhaben, die die Nutzung von Geothermie effizienter, sicherer und wirtschaftlicher machen – beispielsweise durch neue Technologien, bessere geologische Daten, Digitalisierung, Automatisierung sowie Verfahren zur Risikominimierung. Ziel ist es, technologische und wirtschaftliche Hürden zu überwinden und die Grundlage für eine breitere Nutzung der Geothermie zu schaffen.

Mit der Explorationsinitiative Geothermie setzt das Bundeswirtschaftsministerium einen besonderen Schwerpunkt innerhalb des 8. Energieforschungsprogramms. Sie adressiert insbesondere die Wärme-Mission und das Ziel, bis 2030 in der mitteltiefen und tiefen Geothermie ein geothermisches Potenzial von 10 TWh zu erschließen. Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung und Bewertung von Untergrunddaten sowie die Entwicklung moderner Explorationstechnologien. Dadurch soll der Untergrund besser verstanden, die Planung von Geothermieprojekten verlässlicher und das Risiko bei der Erschließung der Ressourcen reduziert werden.

Die KfW hat mehrere Instrumente, die Versorger dabei unterstützen sollen, die Energieversorgung mit Geothermie umzusetzen. Mit dem Förderkredit Geothermie (KfW 572) und den neuen Programmen Investitionskredit Energieversorgung (KfW 548) und KfW-Konsortialkredit Energieversorgung (KfW 549) steht für Geothermieprojekte eine Finanzierungskette zur Verfügung, die unterschiedliche Phasen und Finanzierungsbedarfe adressiert.

Der Förderkredit Geothermie (Kredit Nr. 572) setzt bei der Anfangsphase eines Vorhabens an. Er sichert Vorhaben ab, mit denen Erdwärme erschlossen wird, beispielsweise Tiefenbohrungen. Pro Bohrprojekt sind bis zu 25 Mio. Euro möglich, die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Im Anschluss können Kommunale Versorger mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Kredit Nr. 148) weitere Gelder abrufen, um Investitionen in ihre Anlagen zur Wärmeversorgung mit Geothermie zu tätigen.

Ist die Ressource erfolgreich erschlossen, geht es um den Aufbau der eigentlichen Energieversorgung. Hier setzen die neuen KfW-Programme 548 und 549 an, die seit dem 3. August 2026 zur Verfügung stehen. Der Investitionskredit Energieversorgung (Kredit Nr. 548) bietet Unternehmen, Stadtwerken und Energiegenossenschaften, die eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung errichten, eine Haftungsfreistellung von 50% des Risikos gegenüber dem durchleitenden Finanzierungspartner. Dieser Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren und bis zu 10 Jahren Zinsbindung kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Bis zu 100 Mio. Euro pro Projekt können finanziert werden. Gefördert wird der Neubau sowie die Erweiterung von:

  • Wärme-/Kältenetzen
  • Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
  • Speichern für die Nutzung in Wärme-/Kältenetzen
  • Stromverteilnetzen

Der KfW-Konsortialkredit Energieversorgung (Nr. 549) fördert Investitionen in die netzgebundene Wärme- und Kälteversorgung sowie den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.  Dieses Finanzierungsinstrument bietet gewerblichen und kommunalen Unternehmen sowie Projekt­gesellschaften eine flexible Finanzierung für Investitionen in die netz­gebundene Wärme- oder Kälte­versorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und in den Ausbau der Strom­verteilung in Deutschland. Es können alle Kosten für Investitionen und investitions­bezogene Betriebs­mittel, einschließlich Umfeld­maßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungs­leistungen, für Vorhaben in Deutschland finanziert werden. Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel in einer Spanne von 10 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro liegt. Eine Beteiligung an Finanzierungen mit einer Laufzeit von mehr als 25 Jahren ist nicht möglich. Die optionale Refinanzierung der Finanzierungs­partner ist in Summe auf maximal 200 Millionen Euro begrenzt. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln ist grundsätzlich möglich, sofern der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive KfW-Finanzierung) am Ausfall­risiko nicht mehr als 50 % beträgt.

Damit greifen die Instrumente ineinander: KfW 572 adressiert die Erschließung und das Fündigkeitsrisiko, KfW 548 die anschließende Investitionsfinanzierung und KfW 549 die Finanzierung besonders großer beziehungsweise komplexer Energieinfrastrukturprojekte. Zusammen können sie dazu beitragen, die Finanzierung von der geologischen Erschließung bis zum Aufbau einer geothermischen Wärmeversorgung zu erleichtern.