Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

UVP - Vorprüfung

Eine UVP-Vorprüfung ist seitens der Bergbehörde durchzuführen bei allen Bohrungen zur Gewinnung/Aufsuchung von Bodenschätzen tiefer als 1.000 m. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Im Rahmen der UVP-Vorprüfung wird beurteilt, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Oberfläche haben kann (gemäß Kriterien nach Anlage 2 UVPG). Falls ja, ist eine UVP mit Rahmenbetriebsplan zur Zulassung über ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Falls nein, folgt das Hauptbetriebsplanverfahren. Hier ist entscheidend, dass die „betroffene Öffentlichkeit“ u.U. das Ergebnis der Vorprüfung anfechten kann. Die Folge ist, dass Geothermie-Projekte noch längere Genehmigungsprozesse durchlaufen. 

Zu UVP - Vorprüfung siehe auch Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung und UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bedeutung in der Geothermie

In der Tiefengeothermie hat die UVP-Vorptüfung eine größere Bedeutung als die UVP Prüfung, denn in der Regel ergibt die Vorprüfung, dass eine Prüfung nicht erforderlich ist.

Die UVP-Vorprüfung ist zwar von der zuständigen Behörde durchzuführen, diese erwartet aber von Antragsteller oft eine Zuarbeit in erheblichem Umfang, was die Erarbeitung der Fakten praktisch auf den Antragsteller verlagert. Oft wird eine tabellarische Zusammenstellung etwa wie folgt benutzt:

Nr.

Kriterien                                                      

Angaben und Bewertung

1.

Merkmale des Vorhabens

 

1.1

Größe und Ausgestaltung des Vorhabens, Abriss
arbeiten                                                                                                                 

Wird ein Prüfwert für Größe oder Leistung (gemäß Anlage 1 zum UVPG) überschritten?

Welche Flächen werden vom Vorhaben benötigt (einschl. aller Nebeneinrichtungen)?

Angaben zur Anzahl u. Ausmaß von Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen, Stoffdurchsatz und gleichartige Angaben zu sonstigen Größen-und Leistungsmerkmalen

 

1.2

Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Anlagen:

 

 

1.3

Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Art eines Gewässerausbaus, Flächen-, Volumen- oder Qualitätsveränderung, Einleitungen, Entnahmen von Grund- oder Oberflächenwasser; Boden: Umfang einer Inanspruchnahme durch Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung, Nutzungsänderung, Bodenabtrag / -auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen;

Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen und des Landschaftsbildes durch das Vorhaben.

 

1.4

Abfallerzeugung:

Welche Abfälle werden voraussichtlich anfallen?

Klassifikation der Abfälle gemäß KrWG, jeweils hinsichtlich Art und Umfang (überwachungsbedürftig, wassergefährdend etc.)

Art der geplanten Entsorgung.

 

1.5

Umweltverschmutzung und Belästigungen

 

 

-           Stoffeinträge in Boden und Wasser?

 

 

-           Wärme/Abwärme?

 

 

-           Erschütterungen, Körperschall?

 

 

-           Geräusche?

 

 

-           ionisierende Strahlungen?

 

 

-           elektromagnetische Strahlungen und Felder?

 

 

-           Luftschadstoffe

 

 

-           Lichteinwirkungen?

 

 

-           Gerüche?

 

1.6

Risiko von Störfällen, Unfällen und Katastrophen (einschließlich solcher, die durch den Klimawandel verursacht wurden) insbesondere wegen

 

1.6.1

verwendete Stoffe und Technologien

Erfordert das Vorhaben das Lagern, den Umgang mit, die Nutzung oder die Produktion von gefährlichen Stoffen i. S. des ChemG bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden Stoffen i. S. des WHG oder radioaktiven Stoffen?

Unfall- /Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung, Handhabung, Beförderung von explosiven, giftigen, radioaktiven, krebserregenden, erbgutverändernden Stoffen;

Wenn ja : In welchem Umfang jeweils?

 

1.6.2.

Anfälligkeit des Vorhabens für Störfalle wegen der Lage innerhalb des Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich

 

1.7

Risiken für die menschliche Gesundheit

Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen von Mensch und Tier möglich (Art und Weise, Umfang)?

 

 

Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten Stoffe werden voraussichtlich in welchem Umfang emittiert?

 

zuletzt bearbeitet Februar 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de